Zwangsverheiratung

Wer entscheidet, wen du heiratest?

"Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden."

(Artikel 16(2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 1948)

Jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, wen er heiratet. Dies gilt für Mädchen wie für Jungen, ganz unabhängig von Herkunft, Religion, Hautfarbe und Alter.

Leider sieht die Realität oft anders aus. Es kommt in allen Ländern und Kulturen vor, dass junge Menschen gegen ihren Willen verheiratet werden. Auch in Deutschland leiden junge Menschen unter den Folgen einer erzwungenen Heirat.

Liebe kann niemals durch Zwang entstehen!

Zwangsheirat

Plakat: Wer entscheidet, wen du heiratest: mit freundlicher Genehmigung von Terre des Femmes

Es wird jedoch kaum über das Thema „Zwangsheirat“ gesprochen. Dies muss sich ändern, wenn sich die Situation der Mädchen und Jungen verbessern soll. Zwangsheirat ist eine Verletzung der Menschenrechte und muss auch als solche wahrgenommen werden.

 

Beratung für Hilfesuchende Mädchen

Betroffe schwanken meist geraume Zeit zwischen dem Wunsch, es den Eltern recht zu machen und dem eigenen Bedürfnis, selbst über ihre Zukunft zu bestimmen. Häufig haben sie gegenüber ihrer Familie erst sehr spät oder sehr undeutlich geäußert, dass sie mit einer Verheiratung nicht einverstanden sind. Oft zögern sie lange, bevor sie sich an Dritte um Hilfe wenden.

Ziel unserer Beratung ist es, junge Frauen zu ermutigen, ihren eigenen Gefühlen in Bezug auf Ehe/ Partnerschaft zu vertrauen und ihr Selbstbewußtsein zu stärken. In der Abhängigkeit von den Gegebenheiten jedes einzelnen Falles kann dazu zunächst gehören, sie zu ermuntern, den Eltern gegeüber ihren Widerspruch zu formulieren und Handlungsmöglichkeiten auszuloten. Je früher dies geschieht, desto eher wird es möglich sein, eine Lösung zu finden, die die Eltern eventuell mittragen können.

Wir informieren über alle Möglichkeiten, die das Mädchen in Deutschland hat, wenn die Familie weiterhin auf die Zwangsheirat besteht.

Es ist wichtig, sie über die Rechtslage aufzuklären, Unterstützung aller Art und Vermittlung von geeigneten Schutzeinrichtungen aufzuzeigen.

Oberste Priorität ist es demgemäß, ihnen Schutz und Verschwiegenheit und auch anonyme Beratung zuzusichern. Beratungsgespräche sollten allein mit den Betroffenen in Abwesenheit von möglicherweise beteiligten Familienmitgliedern geführt werden.

Die Beratung kann in deutscher, türkischer und englischer Sprache stattfinden.

 

Psychosoziale Beratung

Unsere Zielgruppen:

  • alle Mädchen und junge Frauen
  • von häuslicher Gewalt betroffene Mädchen und Frauen
  • Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund
  • Schülerinnen

Wir beraten:

  • in Notsituationen
  • bei Identitätskrisen
  • bei Familienkonflikten
  • bei häuslicher Gewalterfahrung
  • in Fragen der Partnerschaft
  • bei (drohender) Zwangsverheiratung
  • Krisenintervention
  • bei Schulproblemen

Ziel ist es, gemeinsam mit den Klientinnen Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, um ihre Handlungkompetenzen zu erweitern und ihre eigenen Ressourcen und das Selbstbewusstsein als Frau zu stärken.